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   BayObLG, 27.07.1976 - BReg. 2 Z 21/76   

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BayObLG, 27.07.1976 - BReg. 2 Z 21/76 (https://dejure.org/1976,13305)
BayObLG, Entscheidung vom 27.07.1976 - BReg. 2 Z 21/76 (https://dejure.org/1976,13305)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juli 1976 - BReg. 2 Z 21/76 (https://dejure.org/1976,13305)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangelnde Vertretungsbefugnis eines Verwalters einer Wohnungseigentumgemeinschaft durch gerichtliche Ungültigkeitserklärung der Verwalterbestellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 1023
  • ZMR 1977, 345
  • BayObLGZ 1976, 211
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 15.07.1975 - BReg. 2 Z 34/75

    Vorliegen eines Erfordernisses ordnungsgemäßer Verwaltung; Ersatzbeschaffung

    Auszug aus BayObLG, 27.07.1976 - BReg. 2 Z 21/76
    Die rechtskräftige Ungültigkeitserklärung eines Eigentümerbeschlusses bewirkt jedoch - wie sich aus der textlichen Fassung des § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG und der gegebenen Interessenlage der Beteiligten ergibt - die Unwirksamkeit dieses Beschlusses von Anfang an (ex tunc; BayObLG Beschluß vom 15.7.1975 BReg. 2 Z 34/75; Bärmann RdNr. 51, Weitnauer/Wirths RdNr. 6, je zu § 23; BGB-RGRK 11. Aufl. § 23 WEG Anm. 4; Palandt § 23 WEG Anm. 5 b; Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. § 23 WEG RdNr. 6; Staudinger BGB 11. Aufl. § 23 WEG RdNr. 7; vgl. auch BayObLGZ 1975, 201/203).
  • BGH, 17.12.1969 - IV ZR 750/68

    Berücksichtigung neuer Tatsachen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 27.07.1976 - BReg. 2 Z 21/76
    Mit Rücksicht darauf, daß die Antragsteller das Verfahren veranlaßt haben und sich andererseits die mangelnde Vertretungsbefugnis der am 30.4.1975 zur Verwalterin bestellten Firma S. erst während des Rechtsbeschwerde Verfahrens herausgestellt hat - zur Heranziehbarkeit der erst während dieses Verfahrens ergangenen Entscheidung des Senats vom 13.4.1976 vgl. BGHZ 53, 128/130 f.; Thomas/Putzo ZPO 8. Aufl. Anm. 4 e, Zöller ZPO 11. Aufl. Anm. 1 b, je zu § 561 -, erscheint es angemessen, die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerde Verfahrens samt verbindlich den Antragstellern aufzuerlegen, von der Anordnung einer Erstattung außergerichtlicher Kosten für diese Instanz aber abzusehen.
  • BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75

    Anfechtung von Mehrheitsbeschlüssen; Gestattung der Benutzung des

    Auszug aus BayObLG, 27.07.1976 - BReg. 2 Z 21/76
    Die rechtskräftige Ungültigkeitserklärung eines Eigentümerbeschlusses bewirkt jedoch - wie sich aus der textlichen Fassung des § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG und der gegebenen Interessenlage der Beteiligten ergibt - die Unwirksamkeit dieses Beschlusses von Anfang an (ex tunc; BayObLG Beschluß vom 15.7.1975 BReg. 2 Z 34/75; Bärmann RdNr. 51, Weitnauer/Wirths RdNr. 6, je zu § 23; BGB-RGRK 11. Aufl. § 23 WEG Anm. 4; Palandt § 23 WEG Anm. 5 b; Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. § 23 WEG RdNr. 6; Staudinger BGB 11. Aufl. § 23 WEG RdNr. 7; vgl. auch BayObLGZ 1975, 201/203).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Mit einer gerichtlichen Ungültigkeitserklärung verlöre nämlich auch der bestätigende Beschluß von Anfang an seine Wirkung (BayObLGZ 1976, 211, 213 m.w.N.; Bärmann/Pick, WEG 6. Aufl. § 23 Rdn. 51; Weitnauer, WEG 7. Aufl. § 23 Rdn. 9), und zwar insgesamt, so daß er auch nicht in einzelnen Beziehungen Heilungswirkung für einen früheren Beschluß entfalten kann.
  • OLG Frankfurt, 30.01.1997 - 20 W 21/97

    Durchführung eines Beweisverfahrens im Verfahren der freiwilligen

    Überwiegend wird jedoch für die echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere für Wohnungseigentumssachen die entsprechende Anwendung der §§ 485 ff. ZPO bejaht, weil das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch ein vorgeschaltetes Beweis verfahren nicht beeinträchtigt, vielmehr ebenso wie das Verfahren nach der Zivilprozeßordnung beschleunigt wird, wenn die Beteiligten über Tatsachen streiten (BayObLGZ 1976, 211/213; BayObLG MDR 1996, 144 = NJW-RR 1996, 528 = WE 1996, 397; Keidel/Amelung FGG Teil A 13. Aufl. Rn. 56, Bassenge/Herbst FGG/RPflG 7. Aufl. Rn. 1, je zu § 15 FGG; MünchKomm.
  • BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90

    Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung

    Die Anfechtung beeinflußt die Wirksamkeit der Verwalterstellung nicht; würde der Bestellungsbeschluß freilich rechtskräftig für ungültig erklärt, so hätte dies die Unwirksamkeit des Beschlusses und den Verlust der Verwalterstellung mit rückwirkender Kraft zur Folge (BayObLGZ 1965, 34/40; 1976, 211/213; …
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Wird insoweit etwas versäumt, so berührt dies, da Anfechtungsgründe und Nichtigkeitsgründe nicht jeweils einen eigenen Verfahrensgegenstand bilden (auch die erfolgreiche Anfechtung führt zur Unwirksamkeit von Anfang an; BayObLGZ 1976, 211/213), die in § 45 Abs. 2 WEG festgelegte umfassende Rechtskraftwirkung einer ergangenen Entscheidung nicht.
  • BayObLG, 21.09.1995 - 2Z BR 71/95

    Selbstständiges Beweisverfahren in Wohnungseigentumssachen

    In Wohnungseigentumssachen können in entsprechender Anwendung der §§ 485 bis 494a ZPO selbständige Beweisverfahren durchgeführt werden, da es sich bei den Wohnungseigentumssachen um echte Streitverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (vgl. BayObLGZ 1976, 211, 213 m.w.N.; Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3.Aufl. vor § 43 Rn.92 f.; MünchKomm/Schreiber ZPO § 485 Rn. 3; Palandt/Bassenge BGB 54.Aufl. § 43 WEG Rn. 1).
  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 129/86

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen wegen fehlender Zustimmung aller Eigentümer

    Da die erfolgreiche Anfechtung zur Unwirksamkeit des Eigentümerbeschlusses von Anfang an führt (BayObLGZ 1976, 211/213; 1980, 29/36), braucht der Frage nicht weiter nachgegangen zu werden, ob der Eigentümerbeschluß wegen seines Mangels sogar als nichtig anzusehen wäre.
  • BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 23/80

    Antrag auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen; Verfristung der

    Hieran ändert sich auch nichts dadurch, daß mit der Rechtskraft der Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Verlängerung der Verwalterbestellung diese Verlängerung und mit ihr auch die nach § 10 der Gemeinschaftsordnung erforderliche und am 7.5.1979 erteilte Verwalterzustimmung zur Veräußerung der Wohnung (vgl. § 12 WEG ) rückwirkend entfallen (BayObLGZ 1976, 211/213).
  • BayObLG, 10.07.1979 - BReg. 2 Z 33/77

    Voraussetzungen der Abänderung einer Geschäftswertfestsetzung nach § 48 Abs. 2

    Da der Senatsbeschluß vom 28.12.1978 - abgesehen von der Geschäftswertfestsetzung - mit seiner formlosen Hinausgabe an die Beteiligten am 10.1.1979 rechtskräftig wurde (vgl. BayObLGZ 1976, 211/213), endet die Frist, innerhalb derer der Geschäftswert noch geändert werden darf, am 10.7.1979 ( § 31 Abs. 1 Satz 3 KostO ).
  • BayObLG, 24.10.1978 - BReg. 2 Z 45/77

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Von einer Zurückverweisung der Sache zu diesem Zweck ist jedoch abzusehen, da die rechtskräftige Ungültigkeitserklärung eines Eigentümerbeschlusses - wie hier - dessen Unwirksamkeit von Anfang an bewirkt (BayObLGZ 1976, 211/213 m.w.Nachw.), eine Folge, die der Feststellung des Nichtzustandekommens des Eigentümerbeschlusses im praktischen Ergebnis gleichkommt.
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